Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Sebastian Oczachowski, Risistrasse 19, 5232 Menziken (nachfolgend «Ordinario»). Die jeweils aktuell verbindliche Fassung unserer AGB kann bei Ordinario angefordert werden.
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Ordinario.
AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Ordinario Vertragsbestandteil.
Diese AGB umfassen auch die Verarbeitung von Daten durch Dritte, insbesondere durch Subprozessoren wie Supabase und Stripe, die zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen herangezogen werden. Ordinario garantiert dabei die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Normen, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und allenfalls der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Annahme eines Angebotes von Ordinario akzeptiert der Kunde die AGB von Ordinario einschließlich der darin enthaltenen Anhänge und Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarungen.
Ordinario bietet Kunden eine spezialisierte Softwarelösung zur digitalen Bestellungsabwicklung für Restaurants, die darauf abzielt, Bestellprozesse effizient zu automatisieren und zu optimieren. Details zu den spezifischen Leistungen werden auf der Website von Ordinario und/oder in individuellen Vertragsvereinbarungen beschrieben.
Die vorliegenden AGB definieren die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Parteien während der Zusammenarbeit.
Ordinario erbringt für den Kunden die im jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Offerte spezifizierte Leistung. Die vereinbarte Leistung besteht aus der Bereitstellung der Softwareplattform zur digitalen Menüverwaltung und Bestellungsabwicklung als Software-as-a-Service (SaaS).
Zusätzliche Leistungen erbringt Ordinario nur, wenn dies explizit durch die für den Kunden zuständige Ansprechperson in Textform bestätigt wurde.
Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde sich über die Website registriert und ein Abonnement abschließt. Der Leistungsumfang und der Preis werden auf der Website dargestellt und bilden zusammen mit diesen AGB die Grundlage des Vertrags.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, regeln ausschließlich die vorliegenden AGB sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und Ordinario.
Dem Kunden wird für die Dauer der Geschäftsbeziehungen ein nicht exklusives, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software für seine eigenen Zwecke eingeräumt.
Das Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich das Recht, die bereitgestellte Software per Fernzugriff über eine Datenleitung für die eigenen Zwecke des Kunden zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzeswidriger Weise oder zu gesetzeswidrigen Zwecken erfolgen.
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Service, der dem Kunden gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt wird, stehen Ordinario zu. Der Kunde erwirbt insbesondere keinerlei Rechte an der Software selbst und dem Know-how von Ordinario.
Die Preise für die Nutzung der Software werden auf der Website transparent dargestellt. Die monatlichen Gebühren umfassen die vollständige Nutzung der Plattform einschließlich aller Updates und Wartungsarbeiten.
Nach Abschluss des Abonnements erhält der Kunde eine 14-tägige kostenlose Testphase. Während dieser Zeit können alle Funktionen der Software uneingeschränkt genutzt werden.
Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die erste Zahlung wird nach Ablauf der 14-tägigen Testphase fällig.
Wird eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt, informiert Ordinario den Kunden und gewährt eine Nachfrist von 7 Tagen. Bei weiterem Zahlungsverzug kann Ordinario den Zugang zur Software vorübergehend sperren.
Ordinario kann die Preise zu einem beliebigen Zeitpunkt einseitig erhöhen. Die Preiserhöhung beträgt max. 5% pro Jahr und max. 10% alle drei Jahre. Die Ankündigung einer Preiserhöhung erfolgt jeweils drei (3) Monate im Voraus per E-Mail.
Der Kunde unternimmt alles, was zur Erfüllung der Vertragspflichten durch Ordinario notwendig ist. Dies umfasst insbesondere:
Der Kunde ist verpflichtet, nur rechtmäßig erhobene Daten zur Verfügung zu stellen. Ordinario übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Datenschutzgesetze, die durch die Bereitstellung unrechtmäßiger Daten durch den Kunden entstehen.
Ordinario bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine Verfügbarkeit von 100% kann jedoch technisch nicht garantiert werden. Wartungsarbeiten und Updates werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldung muss eine genaue Beschreibung des Mangels und dessen Auswirkungen enthalten.
Bei jedem Mangel erbringt Ordinario zunächst einzig Nachbesserungsleistungen. Soweit Ordinario Mängel im Rahmen von zwei angemessen angesetzten Fristen nicht behebt, ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Mängelrechte auszuüben.
Verletzt Ordinario grobfahrlässig oder vorsätzlich vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen und entsteht dadurch dem Kunden ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, so haftet Ordinario für den dadurch entstandenen, direkten Schaden unbeschränkt.
Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit haftet Ordinario insoweit, wie diese Haftungsfälle durch die Versicherung von Ordinario gedeckt sind.
Eine weitergehende Haftung von Ordinario wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ordinario haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder für Ansprüche Dritter.
Jede Haftung oder Verpflichtung von Ordinario im Zusammenhang mit der fehlenden, mangelhaften oder verspäteten Mitwirkung oder sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden oder dessen Hilfspersonen wird ausdrücklich wegbedungen.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche geheimen Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Als geheime Informationen gelten sämtliche Informationen, die eine Partei der anderen Partei mitteilt oder die im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung bekannt werden.
Die Parteien verpflichten sich, geheime Informationen nur zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verwenden und Mitarbeitenden sowie Dritten nur mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist («need to know» Prinzip).
Die Geheimhaltungspflichten der Parteien bleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mindestens fünf (5) Jahre bestehen.
Ordinario stellt sicher, dass die schweizerischen Datenschutzrichtlinien und Gesetze bei der Datenbearbeitung durch Ordinario eingehalten werden.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Dienstleistungen durch Ordinario zu einer Bearbeitung von Personendaten führen kann. Die Bearbeitung beinhaltet auch die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte (Supabase, Stripe), sofern dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendig ist.
Ordinario wird durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze zu befolgen.
Ordinario setzt spezialisierte Subprozessoren wie Supabase (Datenbankhosting) und Stripe (Zahlungsabwicklung) ein, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen bereitzustellen. Diese Subprozessoren verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Anweisungen von Ordinario und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
Die Eigentumsrechte an sämtlichen von Ordinario entwickelten System- und Infrastrukturkomponenten sowie Unterlagen, Präsentationen, Konzepten und Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei Ordinario.
Soweit nichts anderes vereinbart, kann Ordinario die bei der Dienstleistungserbringung entwickelten Ideen, Konzepte und Methoden beliebig nutzen und verwerten. Dies beinhaltet auch das Recht zur Verwendung im Rahmen ähnlicher Arbeiten für andere Kunden.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann nach Ablauf der 14-tägigen Testphase jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal von Stripe oder schriftlich per E-Mail an Ordinario.
Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn:
Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der Zugang zur Software wird gesperrt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbstständig zu exportieren. Ordinario unterstützt den Kunden dabei auf Wunsch gegen Berechnung des üblichen Stundenansatzes.
Ordinario ist berechtigt, die Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende zu löschen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
Sollten Differenzen zwischen den Vertragsparteien auftreten, bemühen sich die Parteien, diese einvernehmlich beizulegen.
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu zählen Naturkatastrophen, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Cyberangriffe oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Ordinario in Menziken, Schweiz.
Stand: Januar 2025
Sebastian Oczachowski, Risistrasse 19, 5232 Menziken
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